Die Rechtssprechung zum „Recht am eigenen Bild“ (KUG) gilt weiterhin. (…) Fotos für künstlerische und journalistische Zwecke verfolgen öffentliche Interessen. In diesem Fall erlaubt die DSGVO eine einwilligungslose Datenverarbeitung.
Quelle : https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne/dsgvo-fuer-fotografen-eine-erste-fotorechtliche-einordnung
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